Strangsanierung neutral planen – auch im bewohnten Zustand

Was muss wirklich saniert werden, welche Verfahren kommen infrage und was kostet das? Diese Klarheit liefern unsere unabhängige Zustandsbewertung und Sanierungsplanung – bevor ein ausführender Betrieb beauftragt wird. Wir bewerten den Zustand, vergleichen Verfahren herstellerneutral und planen; wir führen selbst nicht aus. Das branchenübliche Einsparpotenzial liegt dadurch bei 15 bis 30 Prozent der Sanierungskosten. Deutschlandweit.

Verfahrensvergleich: konventionell vs. zerstörungsarm

Konventioneller Tausch bedeutet Komplettaustausch mit Öffnung von Wänden, Decken und Böden – bei Totalschaden alternativlos, aber teuer und für Bewohner belastend. Zerstörungsarme Instandsetzung (Innenbeschichtung, Liner, Rohr-in-Rohr) kommt ohne Substanzöffnung aus, hält die Sperrzeit je Einheit oft bei 4 bis 8 Stunden und erreicht eine vergleichbare Lebensdauer – sofern die Restsubstanz tragfähig ist. Welches Verfahren passt, klärt die Zustandsbewertung.

Was Sie erhalten

Einen schriftlichen Bewertungsbericht mit Handlungsempfehlung, Verfahrensvergleich und Kostenrahmen sowie ein prüffähiges Leistungsverzeichnis – die Grundlage für belastbare WEG- und Budgetentscheidungen. Bewertet werden ausschließlich Leitungen innerhalb des Gebäudes.

Häufige Fragen

Was kostet eine Strangsanierung?

Pauschal lässt sich das nicht seriös beziffern: Die Kosten hängen von Anzahl und Länge der Stränge, dem Leitungsmaterial, der Zugänglichkeit (vor Putz, im Schacht oder eingemauert), dem gewählten Verfahren und den Folgegewerken wie Fliesen, Estrich und Maler ab. Eine belastbare Zahl entsteht erst durch die Zustandsbewertung mit anschließender Sanierungsplanung – sie zeigt, was wirklich saniert werden muss, und liefert einen prüffähigen Kostenrahmen für vergleichbare Angebote. Durch diese Planung liegt das branchenübliche Einsparpotenzial bei 15 bis 30 Prozent der Sanierungskosten.

Ist eine Strangsanierung im bewohnten Zustand möglich?

Ja – mit zerstörungsarmen Verfahren (Innenbeschichtung, Liner, Rohr-in-Rohr) in den meisten Fällen. Die Sperrzeit je Einheit beträgt typischerweise 4 bis 8 Stunden, Mieter müssen nicht ausziehen. Voraussetzung ist eine tragfähige Restsubstanz.