In den meisten Beständen ist eine Strangsanierung ohne Auszug der Mieter möglich: Zerstörungsarme Verfahren (Innenbeschichtung, Liner, Rohr-in-Rohr) halten die Sperrzeit je Wohneinheit bei typischerweise 4 bis 8 Stunden. Gearbeitet wird strangweise – nie das ganze Haus gleichzeitig. Voraussetzung ist eine tragfähige Restsubstanz; das klärt die unabhängige Zustandsbewertung, bevor ein Betrieb beauftragt wird.
Fünf Phasen: Zustandsbewertung, herstellerneutraler Verfahrensvergleich, Planung der Bauphasen mit Mieterinformation, strangweise Ausführung, Abnahme mit prüffähiger Dokumentation. Für die einzelne Wohnung zählt die Sperrzeit von 4 bis 8 Stunden; die Gesamtdauer hängt von Stranganzahl und Verfahren ab. Der konventionelle Austausch dauert je Strang deutlich länger, weil Folgegewerke wiederherstellen müssen.
Kein Leerstand, kein Mietausfall, keine Umsetzwohnungen – und zerstörungsarme Verfahren vermeiden einen Großteil der Folgegewerke (Fliesen, Estrich, Maler). Einen seriösen Pauschalpreis gibt es nicht; durch unabhängige Zustandsbewertung und Planung sparen Kunden in der Regel 15 bis 30 Prozent der Sanierungskosten.
Ja, in den meisten Fällen. Mit zerstörungsarmen Verfahren bleibt die Sperrzeit je Wohneinheit typischerweise bei 4 bis 8 Stunden – Mieter müssen nicht ausziehen. Voraussetzung ist eine tragfähige Restsubstanz, die die Zustandsbewertung vor der Verfahrensentscheidung prüft.
Bei zerstörungsarmen Verfahren nein. Bewohner erhalten eine schriftliche Vorab-Information, die Bauphasen werden mit Verwaltung, WEG und Mieterschaft abgestimmt, und bei Bedarf stehen mobile Sanitärlösungen bereit.