Ein Anruf vom Labor, ein Brief vom Gesundheitsamt - der technische Maßnahmenwert für Legionellen ist überschritten. Für viele Hausverwaltungen beginnt damit ein Prozess, der von Unsicherheit geprägt ist: Was genau muss ich tun? In welcher Reihenfolge? Wie schnell? Und wer haftet, wenn etwas schiefgeht?
Dieser Leitfaden gibt Ihnen als Hausverwaltung einen klaren Fahrplan an die Hand - Schritt für Schritt, mit konkreten Fristen und Handlungsempfehlungen.
Legionellen - Warum sie gefährlich sind und woher sie kommen
Legionellen sind Bakterien, die natürlich im Wasser vorkommen, aber in erwärmtem Wasser zwischen 25 und 45 Grad Celsius ideale Wachstumsbedingungen finden. Gefährlich werden sie, wenn kontaminiertes Wasser als feiner Nebel eingeatmet wird - typischerweise beim Duschen. Die daraus resultierende Legionärskrankheit ist eine schwere Lungenentzündung mit einer Sterblichkeitsrate von fünf bis zehn Prozent.
Ihre gesetzlichen Pflichten als Betreiber
Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Sie verpflichtet, alle drei Jahre eine Legionellenuntersuchung durchzuführen. Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE pro 100 Milliliter.
- Sofort: Meldung an das Gesundheitsamt und Information der betroffenen Mieter.
- Unverzüglich: Ursachenaufklärung mit Ortsbesichtigung und schriftliche Risikoabschätzung nach § 51 Abs. 1 TrinkwV (bis 2023: Gefährdungsanalyse).
- Im Anschluss: Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
- Fortlaufend: Dokumentation aller Maßnahmen und Ergebnisse.
Die Gefährdungsanalyse: Herzstück der Sanierung
Wichtig: Lassen Sie die Gefährdungsanalyse von einer unabhängigen Stelle erstellen - nicht von der Firma, die anschließend die Sanierung durchführen möchte.
Haftungsrisiken
Die Haftung bei Legionellenschäden kann den Verwalter persönlich treffen. Dokumentieren Sie lückenlos.
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Legionellenbefall in Ihrem Objekt?
Wir erstellen die Gefährdungsanalyse, entwickeln das Sanierungskonzept und begleiten Sie bis zur dokumentierten Entwarnung - unabhängig und fachlich fundiert.
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