Legionellen: Pflichten für Hausverwaltungen

Nach der Trinkwasserverordnung ist alle drei Jahre eine Legionellenuntersuchung Pflicht; der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE/100 ml. Bei Überschreitung: sofort Meldung ans Gesundheitsamt und Mieterinformation, innerhalb von vier Wochen Gefährdungsanalyse, anschließend Umsetzung und lückenlose Dokumentation.