Sturmschaden am Mehrfamilienhaus: Was Hausverwaltungen tun müssen

Ab welcher Windstärke die Versicherung zahlt, die richtigen Sofortmaßnahmen, die Verkehrssicherungspflicht und die Abgrenzung von Sturm-, Hagel- und Elementarschäden.

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Ein Sturm zieht in Minuten durch - die Folgen beschäftigen Hausverwaltungen oft wochenlang. Abgedeckte Dächer, zerborstene Fenster, herabgefallene Ziegel, umgestürzte Bäume: Sturm und Hagel zählen nach Leitungswasser zu den häufigsten Schadenursachen in der Wohngebäudeversicherung. Dieser Beitrag erklärt, was im Sturmfall am Mehrfamilienhaus zu tun ist - von der Gefahrenabwehr über die Versicherungsmeldung bis zur Abgrenzung von Elementarschäden.

Ab welcher Windstärke ein Sturmschaden versichert ist

Die Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden nicht bei jedem Windhauch. Nach den üblichen Bedingungen (VGB) gilt als Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 - das entspricht etwa 62 km/h. Zwei Punkte sind für die Praxis wichtig:

  • Nachweis der Windstärke: Lässt sich die Windstärke am Objekt nicht eindeutig belegen, genügt meist der Nachweis, dass der Sturm in der näheren Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden verursacht hat. Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind hier ein zentraler Beleg.
  • Gedeckt sind auch Folgeschäden: etwa Regen, der durch ein sturmbedingt geöffnetes Dach eindringt - nicht aber Wasser, das ohne Sturmschaden durch Undichtigkeiten gelangt.

Sofortmaßnahmen: erst sichern, dann melden

Anders als beim Wasserschaden steht beim Sturmschaden die Abwehr von Gefahren für Dritte an erster Stelle. Lose Ziegel, abgerissene Dachteile oder herabhängende Fassadenelemente können Passanten und Fahrzeuge treffen.

  1. Gefahrenstelle sichern: Bereich absperren, lose Teile entfernen oder sichern lassen - das verlangt die Verkehrssicherungspflicht.
  2. Notabdichtung beauftragen: offene Dachflächen provisorisch schließen, um Folgeschäden durch Regen zu vermeiden. Notmaßnahmen sind nach VGB regelmäßig erstattungsfähig.
  3. Beweise sichern: Schaden vor der Beräumung fotografieren, Umfang dokumentieren.
  4. Wetterlage festhalten: Datum, Uhrzeit und - soweit verfügbar - DWD-Wetterdaten zum Ereignis dokumentieren.

Verkehrssicherungspflicht und Haftung

Sturm gilt rechtlich oft als höhere Gewalt - aber nicht bedingungslos. Entscheidend ist, ob die Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist:

  • Wurde das Gebäude ordnungsgemäß gewartet und nach dem Sturm zügig gesichert, scheidet eine Haftung für Folgen des Sturms regelmäßig aus.
  • Wurden erkennbare Mängel - lockere Ziegel, marode Dachteile, ein kranker Baum - vernachlässigt oder die Gefahrenstelle nach dem Sturm nicht abgesperrt, kann der Eigentümer bzw. die Verwaltung haften.

Für Verwaltungen heißt das: regelmäßige Dach- und Baumkontrollen dokumentieren - das ist im Schadenfall der beste Nachweis.

Welche Gewerke beim Sturmschaden koordiniert werden

Die typische Gewerke-Reihenfolge nach einem Sturmschaden am Mehrfamilienhaus:

  1. Dachdecker/Zimmerer: Notabdichtung, dann Wiederherstellung von Dachhaut, Ziegeln und Anschlüssen.
  2. Glaser: Notverglasung und Austausch zerstörter Fenster.
  3. Trocknung: nur, wenn durch das offene Dach Wasser eingedrungen ist - dann gilt die gleiche Logik wie beim Wasserschaden (Trocknung vor Wiederherstellung).
  4. Maler/Folgegewerke: erst nach Freigabe der Trocknung.

Sturm, Hagel, Elementar: die wichtige Abgrenzung

Im Schadenbild nach einem Unwetter mischen sich oft mehrere Ursachen. Versicherungstechnisch sind sie aber streng zu trennen:

  • Sturm und Hagel: in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig gedeckt.
  • Überschwemmung, Starkregen, Rückstau: zählen zu den Elementarschäden und sind nur mit entsprechendem Baustein versichert.

Gerade bei zunehmenden Starkregenereignissen ist das eine teure Lücke. Ob der Elementarbaustein besteht und ausreicht, sollte vor der Unwettersaison in der Police geprüft werden.

Mehrere Schäden gleichzeitig? Der Fall für strukturiertes Schadenmanagement

Ein einzelnes abgedecktes Dach ist überschaubar. Nach einem Unwetter melden sich aber häufig mehrere Objekte gleichzeitig - und jede Verzögerung erhöht die Folgeschäden. Genau dann zahlt sich eine strukturierte Abwicklung aus: ein Eingang, ein Ansprechpartner, koordinierte Gewerke. Wie sich das organisieren und auslagern lässt, beschreibt der Beitrag Schadenmanagement in der Hausverwaltung.

Sturmschäden im Bestand strukturiert abwickeln?

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Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Sturmschaden?
Nach den üblichen Versicherungsbedingungen (VGB) gilt als Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 - das entspricht rund 62 km/h. Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht eindeutig belegen, genügt in der Regel der Nachweis, dass der Sturm in der unmittelbaren Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden oder Sachen verursacht hat. Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind dafür ein wichtiger Beleg.
Was ist bei einem Sturmschaden am Mehrfamilienhaus zuerst zu tun?
Zuerst die Gefahrenstelle sichern: lose Dachteile, Ziegel oder herabhängende Bauteile absperren, damit niemand zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Dann eine Notabdichtung beauftragen, um Folgeschäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden, den Schaden vor der Beräumung fotografieren und die Wetterlage dokumentieren. Erst danach folgen Versicherungsmeldung und Wiederherstellung.
Wer haftet, wenn bei Sturm Dachziegel herabfallen und Schaden anrichten?
Maßgeblich ist die Verkehrssicherungspflicht - bei herabfallenden Gebäudeteilen zusätzlich § 836 BGB. Danach haftet der Grundstücksbesitzer für Schäden durch die Ablösung von Gebäudeteilen, wenn diese Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, und er muss sich selbst entlasten: Er trägt die Beweislast dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat (§ 836 Abs. 1 S. 2 BGB). Ein Sturm befreit also nicht automatisch. Wer regelmäßige Dach- und Baumkontrollen, Wartung und die Absperrung nach dem Sturm dokumentiert, kann sich entlasten; wurden erkennbare Mängel (lockere Ziegel, marode Dachteile) vernachlässigt oder die Gefahrenstelle nicht abgesperrt, haften Eigentümer bzw. Verwaltung.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung auch Überschwemmung oder Rückstau nach einem Unwetter?
Nicht automatisch. Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig gedeckt. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau zählen zu den Elementarschäden und sind nur versichert, wenn ein entsprechender Elementarschaden-Baustein vereinbart ist. Ob dieser Baustein besteht und ausreicht, sollte vor der Unwettersaison geprüft werden.

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