Ein Sturm zieht in Minuten durch - die Folgen beschäftigen Hausverwaltungen oft wochenlang. Abgedeckte Dächer, zerborstene Fenster, herabgefallene Ziegel, umgestürzte Bäume: Sturm und Hagel zählen nach Leitungswasser zu den häufigsten Schadenursachen in der Wohngebäudeversicherung. Dieser Beitrag erklärt, was im Sturmfall am Mehrfamilienhaus zu tun ist - von der Gefahrenabwehr über die Versicherungsmeldung bis zur Abgrenzung von Elementarschäden.
Ab welcher Windstärke ein Sturmschaden versichert ist
Die Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden nicht bei jedem Windhauch. Nach den üblichen Bedingungen (VGB) gilt als Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 - das entspricht etwa 62 km/h. Zwei Punkte sind für die Praxis wichtig:
- Nachweis der Windstärke: Lässt sich die Windstärke am Objekt nicht eindeutig belegen, genügt meist der Nachweis, dass der Sturm in der näheren Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden verursacht hat. Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind hier ein zentraler Beleg.
- Gedeckt sind auch Folgeschäden: etwa Regen, der durch ein sturmbedingt geöffnetes Dach eindringt - nicht aber Wasser, das ohne Sturmschaden durch Undichtigkeiten gelangt.
Sofortmaßnahmen: erst sichern, dann melden
Anders als beim Wasserschaden steht beim Sturmschaden die Abwehr von Gefahren für Dritte an erster Stelle. Lose Ziegel, abgerissene Dachteile oder herabhängende Fassadenelemente können Passanten und Fahrzeuge treffen.
- Gefahrenstelle sichern: Bereich absperren, lose Teile entfernen oder sichern lassen - das verlangt die Verkehrssicherungspflicht.
- Notabdichtung beauftragen: offene Dachflächen provisorisch schließen, um Folgeschäden durch Regen zu vermeiden. Notmaßnahmen sind nach VGB regelmäßig erstattungsfähig.
- Beweise sichern: Schaden vor der Beräumung fotografieren, Umfang dokumentieren.
- Wetterlage festhalten: Datum, Uhrzeit und - soweit verfügbar - DWD-Wetterdaten zum Ereignis dokumentieren.
Verkehrssicherungspflicht und Haftung
Sturm gilt rechtlich oft als höhere Gewalt - aber nicht bedingungslos. Entscheidend ist, ob die Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist:
- Wurde das Gebäude ordnungsgemäß gewartet und nach dem Sturm zügig gesichert, scheidet eine Haftung für Folgen des Sturms regelmäßig aus.
- Wurden erkennbare Mängel - lockere Ziegel, marode Dachteile, ein kranker Baum - vernachlässigt oder die Gefahrenstelle nach dem Sturm nicht abgesperrt, kann der Eigentümer bzw. die Verwaltung haften.
Für Verwaltungen heißt das: regelmäßige Dach- und Baumkontrollen dokumentieren - das ist im Schadenfall der beste Nachweis.
Welche Gewerke beim Sturmschaden koordiniert werden
Die typische Gewerke-Reihenfolge nach einem Sturmschaden am Mehrfamilienhaus:
- Dachdecker/Zimmerer: Notabdichtung, dann Wiederherstellung von Dachhaut, Ziegeln und Anschlüssen.
- Glaser: Notverglasung und Austausch zerstörter Fenster.
- Trocknung: nur, wenn durch das offene Dach Wasser eingedrungen ist - dann gilt die gleiche Logik wie beim Wasserschaden (Trocknung vor Wiederherstellung).
- Maler/Folgegewerke: erst nach Freigabe der Trocknung.
Sturm, Hagel, Elementar: die wichtige Abgrenzung
Im Schadenbild nach einem Unwetter mischen sich oft mehrere Ursachen. Versicherungstechnisch sind sie aber streng zu trennen:
- Sturm und Hagel: in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig gedeckt.
- Überschwemmung, Starkregen, Rückstau: zählen zu den Elementarschäden und sind nur mit entsprechendem Baustein versichert.
Gerade bei zunehmenden Starkregenereignissen ist das eine teure Lücke. Ob der Elementarbaustein besteht und ausreicht, sollte vor der Unwettersaison in der Police geprüft werden.
Mehrere Schäden gleichzeitig? Der Fall für strukturiertes Schadenmanagement
Ein einzelnes abgedecktes Dach ist überschaubar. Nach einem Unwetter melden sich aber häufig mehrere Objekte gleichzeitig - und jede Verzögerung erhöht die Folgeschäden. Genau dann zahlt sich eine strukturierte Abwicklung aus: ein Eingang, ein Ansprechpartner, koordinierte Gewerke. Wie sich das organisieren und auslagern lässt, beschreibt der Beitrag Schadenmanagement in der Hausverwaltung.
Sturmschäden im Bestand strukturiert abwickeln?
Wir übernehmen die operative Abwicklung - von der Notabdichtung über die Gewerke-Koordination bis zur prüffähigen Dokumentation für den Versicherer.
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