Sturmschaden am Mehrfamilienhaus: Was Hausverwaltungen tun müssen

Sturm und Hagel zählen nach Leitungswasser zu den häufigsten Schadenursachen in der Wohngebäudeversicherung. Versichert ist Sturm ab Windstärke 8 (rund 62 km/h). Der Beitrag erklärt Sofortmaßnahmen, Verkehrssicherungspflicht, Gewerke-Reihenfolge und die Abgrenzung von Sturm-, Hagel- und Elementarschäden.

Ab welcher Windstärke ein Sturmschaden versichert ist

Nach den üblichen Bedingungen (VGB) gilt als Sturm eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (rund 62 km/h). Lässt sich die Windstärke nicht eindeutig belegen, genügt meist der Nachweis, dass der Sturm in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden verursacht hat – Wetterdaten des DWD sind dafür ein zentraler Beleg.

Sturm, Hagel, Elementar: die Abgrenzung

Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig gedeckt. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau zählen zu den Elementarschäden und sind nur mit entsprechendem Baustein versichert. Diese Lücke sollte vor der Unwettersaison in der Police geprüft werden.

Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Sturmschaden?

Als Sturm gilt nach den üblichen Bedingungen eine Luftbewegung ab Windstärke 8 (rund 62 km/h). Ist die Windstärke am Objekt nicht eindeutig belegbar, hilft der Nachweis von Sturmschäden in der Umgebung sowie DWD-Wetterdaten.