Beim Leitungswasserschaden sind oft zwei Versicherungen zuständig. Schäden an der Bausubstanz – Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden, Rohre – zahlt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers bzw. der WEG. Schäden an beweglichen Sachen wie Möbeln und Elektronik zahlt die Hausratversicherung des jeweiligen Bewohners. Beide können parallel laufen.
Versichert ist bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Zu- und Ableitungsrohren, fest verbundenen Einrichtungen (Waschbecken, WC, Spül- und Waschmaschine) sowie Heizungs- und Klimaanlagen. Nicht versichert sind Regen, Hochwasser, Grundwasser und Rückstau – diese deckt nur der Elementarschaden-Baustein.
Ein fahrlässig vom Mieter verursachter Gebäudeschaden wird über die Wohngebäudeversicherung reguliert; bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer Regress nehmen (Privathaftpflicht des Mieters). Die Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung, in der WEG meist über Rücklage oder Hausgeld.
Gebäudeschäden (Wände, Böden, Rohre, fest Verbautes) übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers bzw. der WEG. Schäden an beweglichen Sachen (Möbel, Elektronik) übernimmt die Hausratversicherung des Bewohners. Beide können in einem Schadenfall parallel zuständig sein.