Elementarschaden und Starkregen am Mehrfamilienhaus

Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig gedeckt; Überschwemmung, Starkregen und Rückstau dagegen nur mit dem Elementarschaden-Baustein. Gerade Starkregen kann jedes Gebäude treffen – ohne Elementarbaustein bleibt der Schaden ungedeckt. Diese Lücke sollte vor der Unwettersaison geprüft werden.

Sofortmaßnahmen und Rückstau-Vorsorge

Nach Starkregen gilt: Eigensicherung (Strom abschalten), Wasser abpumpen, sichern, vor der Beräumung mit Pegel- und Wetterdaten dokumentieren, dann trocknen und freimessen. Rückstausicherungen bzw. Hebeanlagen sind die wirksamste Vorsorge gegen Kellerüberflutung – und oft eine Obliegenheit des Versicherers; Wartung dokumentieren.

Häufige Fragen

Sind Starkregen- und Überschwemmungsschäden in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Nur mit Elementarschaden-Baustein. Sturm und Hagel sind Standarddeckung; Überschwemmung, Starkregen und Rückstau erfordern den zusätzlichen Baustein. Ohne ihn bleibt der zunehmend häufige Starkregenschaden ungedeckt.