Beim Brandschaden mischen sich mehrere Schadenbilder: Feuer, Ruß, Rauch und Löschwasser. Nach Freigabe durch die Feuerwehr stehen Gefahrenabwehr und Sicherung im Vordergrund – absperren, Notverschluss, vor der Beräumung dokumentieren, Versicherer informieren. Die Wohngebäudeversicherung deckt Brand-, Ruß-, Rauch- und Löschwasserschäden am Gebäude sowie Aufräum- und Abbruchkosten; Hausrat läuft über die Hausratpolice.
Ruß und Brandrückstände enthalten Schadstoffe und verteilen sich mit dem Rauch im ganzen Gebäude; Löschwasser dringt in Decken und Wände. Schadstoff- und Geruchssanierung, Trocknung und oft eine messtechnische Kontrolle gehören dazu, bevor wiederaufgebaut wird – die Gewerke-Koordination ist anspruchsvoller als beim reinen Wasserschaden.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Feuer-, Brand-, Blitz- und Explosionsschäden am Gebäude einschließlich Ruß-, Rauch- und Löschwasserschäden sowie Aufräum- und Abbruchkosten. Hausrat der Bewohner läuft über deren Hausratversicherung; bei grober Fahrlässigkeit kann gekürzt werden.