Schimmel nach Wasserschaden: Pflichten, Trocknung, Sanierung

Schimmel ist der häufigste und teuerste Folgeschaden eines Wasserschadens. Unter ungünstigen Bedingungen wachsen erste Pilze schon nach 24 bis 72 Stunden – der wichtigste Hebel ist deshalb die zügige technische Trocknung mit Freimessung vor der Wiederherstellung. Als Folge eines versicherten Leitungswasserschadens trägt die Wohngebäudeversicherung die Beseitigung; bei Baumangel oder falschem Lüften nicht.

Wer zahlt und wer haftet

Die Kostenfrage entscheidet die Ursache: Folgeschaden eines versicherten Wasserschadens (Gebäudeversicherung) oder Baumangel bzw. Nutzerverhalten (kein Versicherungsfall). Bei vermietetem Wohnraum hängt die Haftung zwischen Vermieter und Mieter ebenfalls von der Ursache ab und wird bei Streit über ein Gutachten geklärt. Lückenlose Dokumentation der Ursachenkette schützt die Verwaltung.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Schimmelbeseitigung nach einem Wasserschaden?

Ist der Schimmel nachweislich Folge eines versicherten Leitungswasserschadens, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Beseitigung als Folgeschaden. Bei Baumängeln oder falschem Lüften und Heizen greift sie nicht. Entscheidend ist die dokumentierte Ursachenkette.