Trocknung nach Wasserschaden: Dauer, Verfahren und die Frage nach dem Strom

Der längste, lauteste und strittigste Abschnitt jeder Wasserschadenabwicklung - und der, in dem die meisten vermeidbaren Fehler passieren.

Aktualisiert
Lesedauer
7 Min.

Die Trocknung ist der Abschnitt, in dem eine Wasserschadenabwicklung entweder ruhig verläuft oder kippt. Sie dauert am längsten, sie ist am lautesten, und sie produziert die meisten Rückfragen - von Mietern, von Eigentümern und vom Versicherer. Fast alle davon lassen sich mit drei Handgriffen vermeiden.

Wie lange es dauert, hängt am Bauteil

Eine pauschale Dauer gibt es nicht, aber eine klare Unterscheidung:

  • Oberflächliche Durchfeuchtung von Putz, Wandaufbau und Estrichoberfläche ist häufig in ein bis zwei Wochen erledigt.
  • Wasser in der Dämmschicht unter dem Estrich braucht erfahrungsgemäß mehrere Wochen - abhängig von Aufbau, Fläche, Verfahren und davon, wie lange das Wasser bereits eingeschlossen war.

Welcher Fall vorliegt, klärt die Feuchtemessung zu Beginn - nicht die Schätzung am Telefon. Wer den Bewohnern vorschnell „zwei Wochen" zusagt und dann sechs braucht, hat ein Kommunikationsproblem, das größer ist als der Schaden.

Dämmschichttrocknung: was dabei passiert

Ist Wasser unter den Estrich gelaufen, steht die Entscheidung zwischen Ausbau des Bodenaufbaus und Dämmschichttrocknung. Beim zweiten Verfahren bleibt der Estrich liegen: Über Bohrungen oder die vorhandenen Randfugen wird Luft in die Dämmschicht gedrückt oder aus ihr abgesaugt, bis die eingeschlossene Feuchtigkeit ausgetragen ist.

Das ist erheblich günstiger als der Ausbau - und der Grund, warum Versicherer es bevorzugen. Es ist aber auch lauter und langwieriger. Genau daraus entstehen die Mieterbeschwerden, und genau deshalb gehört die Entscheidung erklärt, bevor die Geräte stehen.

Die Stromfrage: klein, aber zuverlässig für Ärger gut

Die Geräte laufen über den Zähler des Bewohners. Er zahlt also zunächst. Erstattet wird ihm der Mehrverbrauch anschließend durch den Vermieter: Nach § 555a Absatz 3 BGB hat der Vermieter Aufwendungen, die dem Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme entstehen, in angemessenem Umfang zu ersetzen; bei Wohnraum ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung unwirksam. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Vermieter die Kosten seinerseits bei der Gebäudeversicherung unterbringen kann - ob sie dort erstattungsfähig sind, richtet sich nach den Bedingungen.

Damit das funktioniert, braucht es genau zwei Zahlen: Zählerstand bei Aufstellung und Zählerstand bei Abbau. Beide gehören abgelesen, fotografiert und ins Protokoll. Wird das versäumt - und es wird sehr häufig versäumt -, lässt sich der Mehrverbrauch später nur schätzen. Und Schätzungen führen bei Beträgen dieser Größenordnung zuverlässig zu Streit, der ein Vielfaches der Summe an Zeit kostet.

Der teuerste Fehler: zu früh abbauen

Der Boden fühlt sich trocken an, die Geräte stören, der Mieter drängt - und jemand entscheidet, dass es reicht. Das ist der Fehler, der Monate später als Schimmel hinter dem geschlossenen Bodenaufbau zurückkommt.

Restfeuchte in der Dämmschicht ist von außen nicht sichtbar. Maßgeblich ist deshalb ausschließlich die Messung. Abgebaut wird, wenn das Messprotokoll es hergibt - und wenn der Versicherer später fragt, warum vorzeitig beendet wurde, gibt es darauf keine gute Antwort.

Was Mieter dulden müssen - und was nicht

Erhaltungsmaßnahmen sind grundsätzlich zu dulden, und die Trocknung gehört dazu. Davon unberührt bleibt das Recht auf Mietminderung, wenn Lärm, Wärme und Geruch die Nutzung erheblich beeinträchtigen. Duldungspflicht und Minderung schließen sich nicht aus - das ist der Punkt, an dem in Gesprächen am häufigsten aneinander vorbeigeredet wird.

Praktisch heißt das: Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter nach§ 555a Absatz 2 BGB rechtzeitig anzukündigen. Ausgenommen sind nur unerhebliche Einwirkungen und Maßnahmen, deren sofortige Durchführung zwingend erforderlich ist - das trifft auf die Notmaßnahme direkt nach dem Schaden zu, nicht auf die anschließende, wochenlange Trocknung. Den voraussichtlichen Zeitraum zu benennen und über den Fortschritt zu informieren, geht über die Pflicht hinaus und senkt die Zahl der Rückfragen spürbar.

Das Trocknungsprotokoll

Ein einziges Dokument, dreifach nützlich. Hinein gehören:

  • Aufstellungsdatum und Gerätetyp,
  • Zählerstand bei Aufstellung und bei Abbau,
  • Messwerte der Feuchtemessung mit Datum und Messpunkt,
  • Abbaudatum.

Es dient als Nachweis gegenüber dem Versicherer, als Beleg für die Stromkostenerstattung und als Absicherung, falls später doch Schimmel auftritt. Es entsteht nicht nachträglich - sondern nur, wenn während der Trocknung jemand mitschreibt.

Dieser Beitrag beschreibt die übliche Praxis. Was Ihr Vertrag im Einzelnen deckt, steht in Ihren Bedingungen; eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Trocknung, die dokumentiert endet - nicht einfach aufhört.

Wir beauftragen die Trocknung, halten Zählerstände und Messwerte fest und lassen erst abbauen, wenn das Protokoll es hergibt. Die Bewohner informieren wir über den Zeitraum. Für Verwaltung und Eigentümer kostenfrei.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?
Das hängt am Bauteil, nicht am Kalender. Oberflächliche Durchfeuchtung von Putz und Estrichoberfläche ist oft in ein bis zwei Wochen erledigt. Ist Wasser in die Dämmschicht unter dem Estrich gelaufen, dauert die Dämmschichttrocknung erfahrungsgemäß mehrere Wochen - je nach Aufbau, Fläche und Verfahren. Eine belastbare Aussage liefert erst die Feuchtemessung, nicht die Schätzung am Telefon.
Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte?
Die Geräte laufen über den Zähler des Bewohners, also zahlt er zunächst. Erstattet wird ihm der Mehrverbrauch anschließend - über den Vermieter, der die Kosten wiederum bei der Gebäudeversicherung geltend macht, sofern die Bedingungen sie umfassen. Damit das funktioniert, muss der Zählerstand bei Aufstellung und bei Abbau abgelesen und dokumentiert werden. Wird das versäumt, lässt sich der Mehrverbrauch später nur schätzen, und Schätzungen führen zu Streit.
Was ist eine Dämmschichttrocknung?
Ein Verfahren für den Fall, dass Wasser unter den Estrich in die Dämmschicht gelaufen ist. Über Bohrungen oder vorhandene Randfugen wird Luft entweder in die Dämmschicht gedrückt oder aus ihr abgesaugt, um die eingeschlossene Feuchtigkeit auszutragen. Der Estrich selbst bleibt dabei liegen. Das Verfahren ist erheblich günstiger als der Ausbau des Bodenaufbaus, aber lauter und langwieriger - und genau das erzeugt die Mieterbeschwerden.
Darf die Trocknung abgebrochen werden, wenn es trocken aussieht?
Nein, und das ist der teuerste Fehler in der ganzen Abwicklung. Maßgeblich ist die Messung, nicht der Augenschein. Eine Restfeuchte in der Dämmschicht ist von außen nicht sichtbar, führt aber zuverlässig zu Schimmel hinter dem geschlossenen Bodenaufbau. Der Schaden zeigt sich dann Monate später - und der Versicherer fragt zu Recht, warum die Trocknung vorzeitig beendet wurde. Abgebaut wird, wenn das Messprotokoll es hergibt.
Müssen Mieter die Trocknung dulden?
Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung sind grundsätzlich zu dulden - dazu gehört die Trocknung. Davon unberührt bleibt aber das Recht auf Mietminderung, wenn Lärm, Wärme und Geruch der Geräte die Nutzung erheblich beeinträchtigen. Duldungspflicht und Minderung schließen sich also nicht aus. Für die Verwaltung heißt das: ankündigen, den Zeitraum benennen und über den Fortschritt informieren - das senkt die Zahl der Beschwerden spürbar.
Was gehört ins Trocknungsprotokoll?
Aufstellungsdatum und Gerätetyp, die Zählerstände bei Aufstellung und Abbau, die Messwerte der Feuchtemessung mit Datum und Messpunkt, sowie das Abbaudatum. Dieses Protokoll ist gleich dreifach nützlich: als Nachweis gegenüber dem Versicherer, als Beleg für die Stromkostenerstattung und als Absicherung, falls später doch Schimmel auftritt.

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