Rohrbruch im Mehrfamilienhaus: Soforthilfe und Kostenträger

Die richtigen Sofortmaßnahmen, die Zuständigkeit der Versicherungen, Leckortung und Frost-Obliegenheiten - kompakt für Hausverwaltungen und Eigentümer.

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Ein Rohrbruch ist der Klassiker unter den Gebäudeschäden - und einer der teuersten, wenn die ersten Schritte falsch laufen. Berstet eine Leitung im Mehrfamilienhaus, zählt jede Minute: Je schneller das Wasser abgestellt und der Schaden begrenzt ist, desto kleiner der Folgeschaden. Dieser Beitrag zeigt die richtige Reihenfolge und klärt, wer am Ende zahlt.

Soforthilfe: die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Wasser absperren - wenn möglich am betroffenen Strang, sonst am Hauptabsperrventil des Gebäudes.
  2. Strom sichern - gefährdete Stromkreise abschalten, bevor jemand den nassen Bereich betritt.
  3. Räumen und sichern - Werte aus dem Gefahrenbereich bringen, Bereich absperren.
  4. Dokumentieren - Schaden vor der Beräumung fotografieren, Umfang festhalten.
  5. Notdienst beauftragen - Sanitärbetrieb zur Leckortung und Erstreparatur.

Erst danach folgen die Versicherungsmeldung (siehe Leitungswasserschaden melden) und die Trocknung.

Wer zahlt? Gebäude- vs. Hausratversicherung

Die Zuständigkeit folgt einer klaren Logik:

  • Wohngebäudeversicherung: das Gebäude und fest verbundene Bestandteile - also die gebrochene Leitung selbst, Wände, Böden, Decken sowie die Folgeschäden durch das ausgetretene Wasser.
  • Hausratversicherung des Mieters: bewegliche Gegenstände in der Wohnung (Möbel, Elektronik, Teppiche).

Die vollständige Aufteilung inklusive Selbstbeteiligung und Regress erläutert der Beitrag Leitungswasserschaden: Wer zahlt?.

Leckortung und Aufstemmkosten

Bei einem Rohrbruch hinter Wand oder unter Estrich gehört die Leckortung zur Schadenbeseitigung - ihre Kosten und die notwendigen Aufstemm- und Wiederherstellungsarbeiten sind in der Wohngebäudeversicherung regelmäßig mitversichert. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation von Ortung und Ursache durch den Fachbetrieb.

Sonderfall Frost

Frostbedingte Rohrbrüche sind gedeckt - allerdings nur, wenn die Obliegenheiten erfüllt wurden: ausreichende Beheizung in der kalten Jahreszeit bzw. Absperrung und Entleerung nicht genutzter Leitungen. Werden Heizpflichten in leerstehenden Einheiten vernachlässigt, kann der Versicherer kürzen. Für Verwaltungen heißt das: Kontrollen in Leerständen dokumentieren.

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Häufige Fragen

Was ist bei einem Rohrbruch im Mehrfamilienhaus zuerst zu tun?
Zuerst die Wasserzufuhr absperren - idealerweise am betroffenen Strang, sonst am Hauptabsperrventil - und gefährdete Stromkreise abschalten. Dann betroffene Bereiche räumen und sichern, den Schaden vor der Beräumung fotografieren und einen Sanitärnotdienst zur Leckortung und Erstreparatur beauftragen. Erst danach folgen Versicherungsmeldung und Trocknung. Diese Reihenfolge begrenzt Folgeschäden und erfüllt die Schadenminderungspflicht.
Wer zahlt beim Rohrbruch im Mehrfamilienhaus?
Schäden am Gebäude und an fest verbundenen Bestandteilen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser trägt die Wohngebäudeversicherung - inklusive der Reparatur der gebrochenen Leitung innerhalb des Gebäudes und der Folgeschäden an Wänden, Böden und Decken. Schäden am Hausrat des Mieters laufen über dessen Hausratversicherung. Frost als Ursache ist gedeckt, wenn die Obliegenheiten zur Beheizung eingehalten wurden.
Übernimmt die Versicherung auch die Suche nach dem Leck?
In aller Regel ja - entscheidend sind aber die konkreten Versicherungsbedingungen. In aktuellen Wohngebäudetarifen zählen die Kosten der Leckortung sowie die notwendigen Aufstemm- und Wiederherstellungsarbeiten zu den versicherten Kosten, weil sie zur Schadenbeseitigung gehören. Ältere Tarife enthalten Leckortungskosten teilweise gar nicht oder nur bis zu einer Höchstsumme, und erstattet wird nur, wenn der zugrunde liegende Leitungswasserschaden selbst versichert ist. Prüfen Sie deshalb vor der Beauftragung die Police und lassen Sie Ortung und Ursache sauber dokumentieren. Wichtig ist eine saubere Dokumentation der Ortung und der Ursache durch den Fachbetrieb.
Was ist der Unterschied zwischen Rohrbruch und Leitungswasserschaden?
Der Rohrbruch ist eine konkrete Ursache - das Bersten oder Reißen einer Leitung. Der Begriff Leitungswasserschaden ist dagegen der versicherungsrechtliche Oberbegriff für alle Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, also auch durch undichte Armaturen oder Verbindungen. Jeder Rohrbruch ist ein Leitungswasserschaden, aber nicht jeder Leitungswasserschaden ist ein Rohrbruch.

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