Ein Rohrbruch ist der Klassiker unter den Gebäudeschäden - und einer der teuersten, wenn die ersten Schritte falsch laufen. Berstet eine Leitung im Mehrfamilienhaus, zählt jede Minute: Je schneller das Wasser abgestellt und der Schaden begrenzt ist, desto kleiner der Folgeschaden. Dieser Beitrag zeigt die richtige Reihenfolge und klärt, wer am Ende zahlt.
Soforthilfe: die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Wasser absperren - wenn möglich am betroffenen Strang, sonst am Hauptabsperrventil des Gebäudes.
- Strom sichern - gefährdete Stromkreise abschalten, bevor jemand den nassen Bereich betritt.
- Räumen und sichern - Werte aus dem Gefahrenbereich bringen, Bereich absperren.
- Dokumentieren - Schaden vor der Beräumung fotografieren, Umfang festhalten.
- Notdienst beauftragen - Sanitärbetrieb zur Leckortung und Erstreparatur.
Erst danach folgen die Versicherungsmeldung (siehe Leitungswasserschaden melden) und die Trocknung.
Wer zahlt? Gebäude- vs. Hausratversicherung
Die Zuständigkeit folgt einer klaren Logik:
- Wohngebäudeversicherung: das Gebäude und fest verbundene Bestandteile - also die gebrochene Leitung selbst, Wände, Böden, Decken sowie die Folgeschäden durch das ausgetretene Wasser.
- Hausratversicherung des Mieters: bewegliche Gegenstände in der Wohnung (Möbel, Elektronik, Teppiche).
Die vollständige Aufteilung inklusive Selbstbeteiligung und Regress erläutert der Beitrag Leitungswasserschaden: Wer zahlt?.
Leckortung und Aufstemmkosten
Bei einem Rohrbruch hinter Wand oder unter Estrich gehört die Leckortung zur Schadenbeseitigung - ihre Kosten und die notwendigen Aufstemm- und Wiederherstellungsarbeiten sind in der Wohngebäudeversicherung regelmäßig mitversichert. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation von Ortung und Ursache durch den Fachbetrieb.
Sonderfall Frost
Frostbedingte Rohrbrüche sind gedeckt - allerdings nur, wenn die Obliegenheiten erfüllt wurden: ausreichende Beheizung in der kalten Jahreszeit bzw. Absperrung und Entleerung nicht genutzter Leitungen. Werden Heizpflichten in leerstehenden Einheiten vernachlässigt, kann der Versicherer kürzen. Für Verwaltungen heißt das: Kontrollen in Leerständen dokumentieren.
Rohrbruch im Bestand strukturiert abwickeln.
Von der Leckortung über die Gewerke-Koordination bis zur prüffähigen Dokumentation für den Versicherer - wir übernehmen die operative Abwicklung für Ihre Verwaltung.
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