Unterversicherung ist der teuerste Fehler in der Wohngebäudeversicherung - und der unauffälligste. Über Jahre fällt eine zu niedrige Versicherungssumme niemandem auf, weil der Beitrag dadurch sogar günstiger wirkt. Erst im Schadenfall zeigt sich die Lücke: Der Versicherer kürzt. Dieser Beitrag erklärt, wie die Versicherungssumme zustande kommt, warum die Kürzung auch kleine Schäden trifft und wie Sie sich zuverlässig absichern.
Was Unterversicherung im Schadenfall wirklich bedeutet
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Versicherungswert des Gebäudes liegt. Nach § 75 VVG darf der Versicherer allerdings erst kürzen, wenn die Summe erheblich zu niedrig ist - die Rechtsprechung zieht die Grenze regelmäßig bei rund 10 Prozent Abweichung, ohne dass es eine starre Schwelle gäbe. Ist sie überschritten, gilt der entscheidende und oft unterschätzte Punkt: Der Versicherer kürzt anteilig - und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalschaden.
Ein Rechenbeispiel: Ein Gebäude hat einen Wiederaufbauwert von 500.000 €, versichert sind aber nur 400.000 €. Das sind 80 % - also 20 % Unterversicherung. Tritt ein Leitungswasserschaden von 50.000 € ein, ersetzt der Versicherer nur 80 %, also 40.000 €. Die restlichen 10.000 € trägt der Eigentümer selbst. Bei großen Schäden kann diese Quote existenzbedrohend werden.
Wie die Versicherungssumme zustande kommt: Wert 1914
Die meisten Wohngebäudeverträge sind gleitende Neuwertversicherungen. Damit die Summe nicht jedes Jahr neu geschätzt werden muss, arbeitet man mit einem festen Bezugswert: der Versicherungssumme 1914, angegeben in Mark des Jahres 1914. Dieser Wert verändert sich nicht - er beschreibt das Gebäude unabhängig von der Inflation.
Den Sprung in die Gegenwart macht der gleitende Neuwertfaktor (Anpassungsfaktor): Er multipliziert den Wert 1914 mit der aktuellen Baukostenentwicklung. Steigen die Baupreise, steigt automatisch die heutige Versicherungssumme - und damit auch der Beitrag. Genau dieser Mechanismus ist der Hauptgrund für die jüngsten Beitragserhöhungen.
Der Schutz: Unterversicherungsverzicht
Ist die Versicherungssumme 1914 nach den anerkannten Regeln korrekt ermittelt - etwa über einen Wohnflächen- oder Bauwertbogen oder ein Gutachten -, gewährt der Versicherer in aller Regel einen Unterversicherungsverzicht. Das heißt: Er verzichtet im Schadenfall auf die anteilige Kürzung, selbst wenn die Summe rechnerisch knapp zu niedrig wäre. Dieser Verzicht ist der wichtigste Satz im Vertrag - und der erste, den eine Prüfung kontrolliert.
Achtung: Der Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn die Summe von Anfang an falsch oder fahrlässig zu niedrig angegeben wurde - oder wenn wertsteigernde Veränderungen nicht gemeldet werden.
Die häufigsten Auslöser einer Lücke
- Nicht gemeldeter Anbau oder Dachausbau: zusätzliche Wohnfläche erhöht den Wert.
- Hochwertige Modernisierung: Bäder, Bodenbeläge, Haustechnik - der Neuaufbau kostet mehr als der ursprüngliche Standard.
- Veralteter Vertrag bei Übernahme: Bei Portfolio- oder Verwaltungswechsel werden alte Summen oft ungeprüft fortgeführt.
- Bewusst niedrige Summe: um den Beitrag zu drücken - ein Spargriff, der sich im Schaden rächt.
