Unterversicherung bedeutet: Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig – auch bei kleinen Teilschäden. Bei 20 Prozent Unterdeckung werden von einem 50.000-Euro-Schaden nur 40.000 Euro ersetzt. Schutz bietet eine korrekt ermittelte Versicherungssumme 1914 plus vertraglicher Unterversicherungsverzicht.
Die gleitende Neuwertversicherung gibt die Summe als Versicherungssumme 1914 in Mark an – ein fester Bezugswert. Der jährliche Anpassungsfaktor rechnet sie auf die aktuellen Baukosten hoch. Ist die Summe 1914 korrekt ermittelt, gewährt der Versicherer in der Regel einen Unterversicherungsverzicht und verzichtet auf die anteilige Kürzung.
Nicht gemeldeter Anbau oder Dachausbau, hochwertige Modernisierung, ungeprüft fortgeführte Altsummen bei Verwaltungswechsel oder eine bewusst niedrig gehaltene Summe zur Beitragssenkung – all das kann den Unterversicherungsverzicht aushebeln.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, darf der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen – auch bei Teilschäden. Bei 80 Prozent Deckung werden auch von einem 50.000-Euro-Schaden nur 40.000 Euro ersetzt.