Unterversicherung der Wohngebäudeversicherung vermeiden: gleitender Neuwert erklärt

Warum eine zu niedrige Versicherungssumme im Schadenfall teuer wird - und wie Wert 1914, gleitender Neuwertfaktor und Unterversicherungsverzicht zusammenspielen.

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Unterversicherung ist der teuerste Fehler in der Wohngebäudeversicherung - und der unauffälligste. Über Jahre fällt eine zu niedrige Versicherungssumme niemandem auf, weil der Beitrag dadurch sogar günstiger wirkt. Erst im Schadenfall zeigt sich die Lücke: Der Versicherer kürzt. Dieser Beitrag erklärt, wie die Versicherungssumme zustande kommt, warum die Kürzung auch kleine Schäden trifft und wie Sie sich zuverlässig absichern.

Was Unterversicherung im Schadenfall wirklich bedeutet

Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Versicherungswert des Gebäudes liegt. Nach § 75 VVG darf der Versicherer allerdings erst kürzen, wenn die Summe erheblich zu niedrig ist - die Rechtsprechung zieht die Grenze regelmäßig bei rund 10 Prozent Abweichung, ohne dass es eine starre Schwelle gäbe. Ist sie überschritten, gilt der entscheidende und oft unterschätzte Punkt: Der Versicherer kürzt anteilig - und zwar bei jedem Schaden, nicht erst beim Totalschaden.

Ein Rechenbeispiel: Ein Gebäude hat einen Wiederaufbauwert von 500.000 €, versichert sind aber nur 400.000 €. Das sind 80 % - also 20 % Unterversicherung. Tritt ein Leitungswasserschaden von 50.000 € ein, ersetzt der Versicherer nur 80 %, also 40.000 €. Die restlichen 10.000 € trägt der Eigentümer selbst. Bei großen Schäden kann diese Quote existenzbedrohend werden.

Wie die Versicherungssumme zustande kommt: Wert 1914

Die meisten Wohngebäudeverträge sind gleitende Neuwertversicherungen. Damit die Summe nicht jedes Jahr neu geschätzt werden muss, arbeitet man mit einem festen Bezugswert: der Versicherungssumme 1914, angegeben in Mark des Jahres 1914. Dieser Wert verändert sich nicht - er beschreibt das Gebäude unabhängig von der Inflation.

Den Sprung in die Gegenwart macht der gleitende Neuwertfaktor (Anpassungsfaktor): Er multipliziert den Wert 1914 mit der aktuellen Baukostenentwicklung. Steigen die Baupreise, steigt automatisch die heutige Versicherungssumme - und damit auch der Beitrag. Genau dieser Mechanismus ist der Hauptgrund für die jüngsten Beitragserhöhungen.

Der Schutz: Unterversicherungsverzicht

Ist die Versicherungssumme 1914 nach den anerkannten Regeln korrekt ermittelt - etwa über einen Wohnflächen- oder Bauwertbogen oder ein Gutachten -, gewährt der Versicherer in aller Regel einen Unterversicherungsverzicht. Das heißt: Er verzichtet im Schadenfall auf die anteilige Kürzung, selbst wenn die Summe rechnerisch knapp zu niedrig wäre. Dieser Verzicht ist der wichtigste Satz im Vertrag - und der erste, den eine Prüfung kontrolliert.

Achtung: Der Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn die Summe von Anfang an falsch oder fahrlässig zu niedrig angegeben wurde - oder wenn wertsteigernde Veränderungen nicht gemeldet werden.

Die häufigsten Auslöser einer Lücke

  • Nicht gemeldeter Anbau oder Dachausbau: zusätzliche Wohnfläche erhöht den Wert.
  • Hochwertige Modernisierung: Bäder, Bodenbeläge, Haustechnik - der Neuaufbau kostet mehr als der ursprüngliche Standard.
  • Veralteter Vertrag bei Übernahme: Bei Portfolio- oder Verwaltungswechsel werden alte Summen oft ungeprüft fortgeführt.
  • Bewusst niedrige Summe: um den Beitrag zu drücken - ein Spargriff, der sich im Schaden rächt.

Häufige Fragen

Was bedeutet Unterversicherung bei der Wohngebäudeversicherung?
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert des Gebäudes. Im Schadenfall darf der Versicherer die Entschädigung dann anteilig kürzen - und zwar auch bei Teilschäden. Beispiel: Ist ein Gebäude zu 80 % seines Werts versichert, werden auch von einem 50.000-Euro-Schaden nur 80 %, also 40.000 Euro, ersetzt. Die fehlenden 20 % trägt der Eigentümer selbst.
Was ist der gleitende Neuwert und der Wert 1914?
Bei der gleitenden Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme nicht in heutigen Euro angegeben, sondern als 'Versicherungssumme 1914' in Goldmark - ein fester Bezugswert. Der jährliche Anpassungsfaktor (gleitender Neuwertfaktor) rechnet diesen Wert auf die aktuellen Baukosten hoch. Ist die Versicherungssumme 1914 korrekt ermittelt, gewährt der Versicherer in der Regel einen Unterversicherungsverzicht - er verzichtet also auf die anteilige Kürzung.
Wie vermeide ich eine Unterversicherung?
Am sichersten über eine korrekt ermittelte Versicherungssumme 1914 in Verbindung mit einem vertraglich vereinbarten Unterversicherungsverzicht. Wichtig ist außerdem, wertsteigernde Veränderungen - Anbau, Dachausbau, hochwertige Modernisierung - dem Versicherer zu melden, da sie den Versicherungswert erhöhen. Alternativ bieten manche Tarife eine Summenermittlung nach Wohnfläche mit Unterversicherungsverzicht.
Wer haftet bei falscher Versicherungssumme - Eigentümer oder Verwalter?
Die korrekte Angabe der wertbildenden Faktoren liegt beim Versicherungsnehmer, also dem Eigentümer bzw. der WEG. Hausverwaltungen sollten die Versicherungssumme und den Unterversicherungsverzicht im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht im Blick behalten - gerade bei Vertragsübernahmen oder nach Modernisierungen. Ein regelmäßiger Blick in die Police - Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht - deckt eine drohende Lücke auf, bevor der Schadenfall sie offenlegt.