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Beschlussvorlage Strangsanierung: die vier Beschlüsse der Eigentümerversammlung.

Die vier Beschlüsse in der richtigen Reihenfolge, jeweils mit kurzer Erklärung und einem allgemein gehaltenen Mustertext zum Anpassen. Frei nutzbar, ohne Anmeldung.

Die vier Beschlüsse mit Mustertext

Die Mustertexte enthalten Lücken in eckigen Klammern. Sie werden mit dem Bericht aus der Zustandsbewertung und den Angeboten gefüllt. Maßgeblich bleiben Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.

  1. Beschluss 01

    Beschluss 1: Zustandsbewertung

    Erst der Befund, dann die Maßnahme.

    Die Gemeinschaft lässt den Zustand der Stränge bewerten. Der Bericht ist die Grundlage für alle weiteren Beschlüsse.

    Mustertext

    Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschließt, den Zustand der Trinkwasser- und Abwasserstränge des Gebäudes [Anschrift] bewerten zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Anbieter mit der Bewertung zu beauftragen und den Bericht allen Eigentümern vor der nächsten Versammlung zuzuleiten. Die Kosten werden aus der Erhaltungsrücklage entnommen.

  2. Beschluss 02

    Beschluss 2: Sanierung dem Grunde nach

    Was saniert wird und welches Verfahren.

    Auf Grundlage des Berichts entscheidet die Gemeinschaft, welche Stränge saniert werden, mit welchem Verfahren und bis wohin die Maßnahme reicht.

    Mustertext

    Die Gemeinschaft beschließt die Sanierung der [Trinkwasser-/Abwasser-]Stränge [Bezeichnung] als Erhaltungsmaßnahme. Gewählt wird das Verfahren [Austausch / Rohrinnensanierung] gemäß Bericht vom [Datum]. Der Leistungsumfang endet [Grenze zum Sondereigentum]. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses vergleichbare Angebote einzuholen.

  3. Beschluss 03

    Beschluss 3: Finanzierung

    Rücklage, Sonderumlage oder beides.

    Der Finanzierungsbeschluss nennt den Gesamtbetrag einschließlich einer Reserve, die Quelle und bei einer Sonderumlage Verteilerschlüssel und Fälligkeit.

    Mustertext

    Zur Finanzierung der Maßnahme werden [Betrag] aus der Erhaltungsrücklage entnommen. Der darüber hinausgehende Betrag von [Betrag] einschließlich Reserve wird als Sonderumlage nach [Verteilerschlüssel] erhoben und ist zum [Datum] fällig. Nicht benötigte Beträge werden der Erhaltungsrücklage zugeführt.

  4. Beschluss 04

    Beschluss 4: Vergabe und Bauzeit

    Wer beauftragt wird und was für die Bewohner gilt.

    Liegen die Angebote vor, beschließt die Gemeinschaft die Vergabe, die Bauzeit und die Regeln für die Bewohner: Ankündigung, Sperrzeiten, Ersatzversorgung.

    Mustertext

    Die Gemeinschaft beschließt, die Firma [Name] auf Grundlage ihres Angebots vom [Datum] über [Betrag] zu beauftragen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich [Zeitraum]. Sperrzeiten werden den Bewohnern mindestens [Frist] vorher angekündigt; für die Dauer der Sperrzeiten wird eine Ersatzversorgung bereitgestellt. Die Bauüberwachung und Abnahme übernimmt [Planer / Verwaltung].

Muster aus der Praxis der Sanierungsplanung, keine Rechtsberatung. Vor der Einladung durch den Verwalter prüfen, bei Unsicherheit durch einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht.

Was vor der Einladung erledigt sein sollte

Bericht liegt vor

Der Bericht der Zustandsbewertung geht mit der Einladung an alle Eigentümer.

Tagesordnung benennt den Gegenstand

Sanierung, Verfahren und Finanzierung stehen konkret in der Einladung, nicht unter „Verschiedenes“.

Angebote sind vergleichbar

Alle Angebote beruhen auf demselben Leistungsverzeichnis.

Grenze zum Sondereigentum ist geklärt

Bis wohin die Gemeinschaft saniert, steht im Beschluss.

Bewohner wissen Bescheid

Sperrzeiten, Ersatzversorgung und Zutritt sind vor der Vergabe geregelt.

Reserve ist eingeplant

Für das, was erst beim Öffnen sichtbar wird.

Liegen schon Angebote vor? Die Prüfliste mit zwölf Positionen zeigt, ob sie vergleichbar sind. Rechtsgrundlagen im Wortlaut: § 19 WEG, § 16 WEG, § 23 WEG.

Beschluss zur Strangsanierung: häufige Fragen

Mehrheit, Kostenverteilung, Angebote und die Frage, ob ein Beschluss reicht.

Reicht ein einziger Beschluss für die Strangsanierung?
Rechtlich kann eine Gemeinschaft alles in einer Versammlung beschließen. Praktisch bewährt sich die Reihenfolge Zustandsbewertung, Sanierung dem Grunde nach, Finanzierung, Vergabe, weil jede Entscheidung auf der vorigen aufbaut. Ein Umlaufbeschluss ist nur möglich, wenn alle Eigentümer zustimmen oder die Versammlung vorher beschlossen hat, dass dieser Gegenstand im Umlaufverfahren mit Mehrheit entschieden werden darf (§ 23 Abs. 3 WEG).
Welche Mehrheit braucht der Beschluss?
Eine Strangsanierung ist in der Regel eine Erhaltungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum; dafür genügt die einfache Mehrheit. Geht die Maßnahme über die Erhaltung hinaus, kann es sich um eine bauliche Veränderung mit anderen Kostenregeln handeln. Was im Einzelfall gilt, hängt von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ab.
Wer zahlt die Strangsanierung in der WEG?
Für die Stränge im Gemeinschaftseigentum alle Eigentümer nach dem Kostenschlüssel der Gemeinschaftsordnung, meist über Erhaltungsrücklage und Sonderumlage. Anschlussleitungen und Bäder hinter dem Absperrventil sind oft Sondereigentum und dann Sache des einzelnen Eigentümers. Die Grenze gehört in den Beschluss.
Müssen mehrere Angebote eingeholt werden?
Eine feste Zahl schreibt das Wohnungseigentumsgesetz nicht vor. Ordnungsmäßige Verwaltung verlangt eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage; dafür sollten die eingeholten Angebote auf demselben Leistungsverzeichnis beruhen und damit vergleichbar sein.
Ist diese Vorlage rechtlich geprüft?
Sie ist ein Muster aus der Praxis der Sanierungsplanung, keine Rechtsberatung. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und die Formvorschriften der Einladung gehen vor. Lassen Sie die endgültige Beschlussfassung vom Verwalter und bei Unsicherheit von einem Anwalt für Wohnungseigentumsrecht prüfen.

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Verantwortlich für den Inhalt: Jannik-Noah Grätke, Inhaber Bestandsnetz Consult. Stand: . Fachliche Grundlage: Regelwerke, Marktübersichten und Angebote von Fachbetrieben; keine Rechtsberatung.

Der Bericht für Beschluss 1 fehlt noch?

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