Policencheck Wohngebäudeversicherung: die acht Punkte, die im Schadenfall zählen

Zwei Verträge mit gleichem Beitrag können im Schadenfall weit auseinanderliegen. Woran das liegt – und was Sie in Ihrer Police nachschlagen können, bevor Sie jemanden fragen.

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Direktantwort: Für eine sachliche Bestandsaufnahme der Wohngebäudeversicherung genügen acht Vertragsfelder: Versicherungswert und Unterversicherung, weitere Naturgefahren, Rohre außerhalb des Gebäudes, grobe Fahrlässigkeit, Mietausfall, Selbstbehalt, Obliegenheiten und Entschädigungsart. Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen, nicht diese Checkliste.

Die folgenden acht Punkte gelten unabhängig davon, bei welchem Versicherer Ihr Bestand liegt. Sie lassen sich in jeder Police nachschlagen, meist im Versicherungsschein und in den zugehörigen Bedingungen. Was im Einzelfall gilt, steht ausschließlich dort – dieser Artikel erklärt die Systematik und bewertet kein Produkt.

Welche acht Vertragsfelder sollten erfasst werden?

01

Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht

Steht der Verzicht im Vertrag – und ist die Summe 1914 aktuell?

Worauf es dabei ankommt
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, sieht § 75 VVG grundsätzlich eine anteilige Entschädigung vor. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vertrag auf diesen Einwand verzichtet, steht im Versicherungsschein und in den Bedingungen. Bauliche Änderungen und geänderte Nutzungen sollten deshalb nachvollziehbar dokumentiert und nach den vertraglichen Vorgaben angezeigt werden.
02

Elementarbaustein

Weitere Naturgefahren müssen im konkreten Vertrag vereinbart sein.

Worauf es dabei ankommt
Die GDV-Musterbedingungen trennen Sturm und Hagel von weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung und Rückstau. Welche Gefahren Ihr Vertrag umfasst, steht im Versicherungsschein und in den vereinbarten Bedingungen. Starkregen ist dabei nicht automatisch ein versichertes Ereignis; entscheidend ist, ob die vertragliche Definition etwa einer Überschwemmung oder eines Rückstaus erfüllt ist.
03

Ableitungsrohre auf dem Grundstück

Deckung, Grundstücksbezug und Rohrart getrennt nachschlagen.

Worauf es dabei ankommt
Ob Schäden an Rohren außerhalb des Gebäudes mitversichert sind – und ob nur Zuleitungs- oder auch Ableitungsrohre –, unterscheidet sich zwischen den Bedingungen. Bei erdverlegten Leitungen können Zugänglichkeit und Wiederherstellung zusätzliche Kostenblöcke bilden. Zu erfassen ist außerdem, ob Rohre auf dem gesamten Grundstück oder nur solche erfasst sind, die dem versicherten Gebäude dienen.
04

Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Ohne Verzicht darf nach § 81 VVG anteilig gekürzt werden.

Worauf es dabei ankommt
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls darf der Versicherer die Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Ob der konkrete Vertrag auf diesen Einwand verzichtet, für welche Schadenhöhen oder Tatbestände und mit welchen Ausnahmen, steht in den Bedingungen.
05

Mietausfall: Dauer und Höhe

Zeitlich begrenzt – die Frage ist, wie lange.

Worauf es dabei ankommt
Mietausfall und ortsüblicher Mietwert können im Vertrag unterschiedlich geregelt und zeitlich begrenzt sein. Die GDV-Musterbedingungen lassen die Zahl der Monate ausdrücklich offen. Notieren Sie deshalb nicht nur, ob der Baustein vorhanden ist, sondern den vereinbarten Zeitraum, Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
06

Selbstbehalt: je Schaden oder je Jahr

Je Schadenfall und je Versicherungsjahr wirken rechnerisch unterschiedlich.

Worauf es dabei ankommt
Ein Selbstbehalt je Schadenfall wirkt anders als eine Jahresgrenze. Für eine nachvollziehbare Bestandsaufnahme werden deshalb Betrag, Bezugsgröße und Zahl der betroffenen Schadenfälle getrennt erfasst. Ob eine Beitragsdifferenz die selbst getragenen Beträge ausgleicht, lässt sich nur mit den konkreten Vertrags- und Bestandsdaten berechnen.
07

Obliegenheiten – besonders die Rückstausicherung

Was der Vertrag verlangt, muss dokumentiert erfüllt sein.

Worauf es dabei ankommt
Viele Bedingungen setzen eine funktionsfähige Rückstausicherung voraus, dazu Wartungspflichten und im Winter die Beheizung oder Entleerung wasserführender Anlagen. Verletzte Obliegenheiten führen nach § 28 VVG zur Kürzung oder Leistungsfreiheit. Entscheidend ist die Dokumentation: Eine gewartete Rückstauklappe ohne Wartungsnachweis ist im Streitfall eine ungewartete.
08

Neuwert oder Zeitwert – und der Altersabzug

Bei welchen Bauteilen nur der Zeitwert erstattet wird.

Worauf es dabei ankommt
Welche Entschädigungsart gilt und ob für einzelne Sachen oder Konstellationen Zeitwert, gemeiner Wert oder besondere Grenzen vorgesehen sind, ergibt sich aus den Bedingungen. Zu erfassen sind deshalb die Definitionen, betroffenen Sachen und Voraussetzungen – nicht eine vermutete Branchenregel.

Was verrät der Beitrag nicht?

Aus der Beitragshöhe allein lässt sich der vereinbarte Schutz nicht ablesen. Versicherungssumme, Risikomerkmale, Schadenverlauf und Selbstbehalt können die Kalkulation beeinflussen. Welche Positionen unter welchen Voraussetzungen versichert sind, ergibt sich aus Versicherungsschein und Bedingungen.

Die Checkliste trennt deshalb Preisangaben von den dokumentierten Leistungsfeldern. Sie trifft keine Aussage dazu, ob ein bestehender oder anderer Vertrag vorzuziehen ist.

Wann sollte die Bestandsaufnahme aktualisiert werden?

Ein allgemeingültiges Intervall gibt es nicht. Sinnvolle Anlässe sind ein Anbau, Dachausbau oder eine Modernisierung, ein Verwaltungswechsel, eine Vertragsänderung, eine geänderte Nutzung oder ein Schaden, der eine unklare Klausel sichtbar macht.

Halten Sie bei jedem Anlass fest, welche Dokumente geprüft wurden, welche Vertragsfassung gilt und welche Fragen offenbleiben. Das schafft einen prüfbaren Stand, ohne aus der Checkliste eine Produktbewertung zu machen.

Was leistet diese Checkliste ausdrücklich nicht?

Die acht Punkte sind allgemeine Ordnungskriterien. Der Artikel bewertet weder Versicherer noch Tarif, empfiehlt keine Vertragsänderung und legt keine Versicherungssumme fest. Verbindlich ist ausschließlich der konkrete Vertrag.

Stand der redaktionellen Prüfung: 18. August 2026. Bei einer späteren Vertrags- oder Gesetzesänderung sind die verlinkten Originalquellen vorrangig.

Häufige Fragen

Was sollte man bei einer Wohngebäudeversicherung prüfen?
Eine Bestandsaufnahme kann acht Vertragsfelder getrennt erfassen: Versicherungswert und Unterversicherung, weitere Naturgefahren, Rohre außerhalb des Gebäudes, grobe Fahrlässigkeit, Mietausfall, Selbstbehalt, Obliegenheiten und Entschädigungsart. Welche dieser Felder im Schadenfall relevant sind, hängt vom Ereignis und vom konkreten Vertrag ab; aus der Beitragshöhe allein lässt sich der Schutz nicht ableiten.
Wie oft sollte eine Police geprüft werden?
Es gibt kein allgemeingültiges gesetzliches Prüfintervall. Sinnvolle Anlässe sind bauliche Änderungen, geänderte Nutzung, Verwaltungswechsel, eine Vertragsänderung oder ein Schaden, der eine Unklarheit in den Bedingungen sichtbar macht. Welche Änderungen angezeigt werden müssen, ergibt sich aus dem Vertrag.
Sagt ein hoher Beitrag etwas über die Qualität der Deckung aus?
Nein. Aus der Beitragshöhe allein lässt sich der vereinbarte Schutz nicht ableiten. Versicherungssumme, Risikomerkmale, Schadenverlauf und Selbstbehalt können die Kalkulation beeinflussen; welche Positionen versichert sind, ergibt sich dagegen aus Versicherungsschein und Bedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert?
Die Versicherungssumme ist der vertraglich festgelegte Höchstbetrag, der Versicherungswert der nach Vertrag und Gesetz maßgebliche Wert des versicherten Interesses. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert, regelt § 75 VVG grundsätzlich eine anteilige Entschädigung. Der Wert 1914 ist ein mögliches Berechnungsmodell; andere Verträge arbeiten etwa mit Wohnfläche oder anderen Bewertungsregeln.
Wer prüft meinen konkreten Vertrag?
Dieser Artikel bewertet keinen konkreten Vertrag. Verbindliche Auskunft zum Vertragsinhalt gibt der Versicherer; für eine individuelle rechtliche oder versicherungsfachliche Bewertung ist eine dafür befugte Stelle erforderlich. Die Checkliste dient nur dazu, Klauseln und offene Fragen geordnet zu erfassen.