Direktantwort: Für eine sachliche Bestandsaufnahme der Wohngebäudeversicherung genügen acht Vertragsfelder: Versicherungswert und Unterversicherung, weitere Naturgefahren, Rohre außerhalb des Gebäudes, grobe Fahrlässigkeit, Mietausfall, Selbstbehalt, Obliegenheiten und Entschädigungsart. Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen, nicht diese Checkliste.
Die folgenden acht Punkte gelten unabhängig davon, bei welchem Versicherer Ihr Bestand liegt. Sie lassen sich in jeder Police nachschlagen, meist im Versicherungsschein und in den zugehörigen Bedingungen. Was im Einzelfall gilt, steht ausschließlich dort – dieser Artikel erklärt die Systematik und bewertet kein Produkt.
Welche acht Vertragsfelder sollten erfasst werden?
Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht
Steht der Verzicht im Vertrag – und ist die Summe 1914 aktuell?
Worauf es dabei ankommt
Elementarbaustein
Weitere Naturgefahren müssen im konkreten Vertrag vereinbart sein.
Worauf es dabei ankommt
Ableitungsrohre auf dem Grundstück
Deckung, Grundstücksbezug und Rohrart getrennt nachschlagen.
Worauf es dabei ankommt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
Ohne Verzicht darf nach § 81 VVG anteilig gekürzt werden.
Worauf es dabei ankommt
Mietausfall: Dauer und Höhe
Zeitlich begrenzt – die Frage ist, wie lange.
Worauf es dabei ankommt
Selbstbehalt: je Schaden oder je Jahr
Je Schadenfall und je Versicherungsjahr wirken rechnerisch unterschiedlich.
Worauf es dabei ankommt
Obliegenheiten – besonders die Rückstausicherung
Was der Vertrag verlangt, muss dokumentiert erfüllt sein.
Worauf es dabei ankommt
Neuwert oder Zeitwert – und der Altersabzug
Bei welchen Bauteilen nur der Zeitwert erstattet wird.
Worauf es dabei ankommt
Was verrät der Beitrag nicht?
Aus der Beitragshöhe allein lässt sich der vereinbarte Schutz nicht ablesen. Versicherungssumme, Risikomerkmale, Schadenverlauf und Selbstbehalt können die Kalkulation beeinflussen. Welche Positionen unter welchen Voraussetzungen versichert sind, ergibt sich aus Versicherungsschein und Bedingungen.
Die Checkliste trennt deshalb Preisangaben von den dokumentierten Leistungsfeldern. Sie trifft keine Aussage dazu, ob ein bestehender oder anderer Vertrag vorzuziehen ist.
Wann sollte die Bestandsaufnahme aktualisiert werden?
Ein allgemeingültiges Intervall gibt es nicht. Sinnvolle Anlässe sind ein Anbau, Dachausbau oder eine Modernisierung, ein Verwaltungswechsel, eine Vertragsänderung, eine geänderte Nutzung oder ein Schaden, der eine unklare Klausel sichtbar macht.
Halten Sie bei jedem Anlass fest, welche Dokumente geprüft wurden, welche Vertragsfassung gilt und welche Fragen offenbleiben. Das schafft einen prüfbaren Stand, ohne aus der Checkliste eine Produktbewertung zu machen.
Was leistet diese Checkliste ausdrücklich nicht?
Die acht Punkte sind allgemeine Ordnungskriterien. Der Artikel bewertet weder Versicherer noch Tarif, empfiehlt keine Vertragsänderung und legt keine Versicherungssumme fest. Verbindlich ist ausschließlich der konkrete Vertrag.
Stand der redaktionellen Prüfung: 18. August 2026. Bei einer späteren Vertrags- oder Gesetzesänderung sind die verlinkten Originalquellen vorrangig.
